Mittwoch, 21. Februar 2007
BEI KRANKHEIT: DREI TAGE KEIN LOHN / GEHALT!
angela gabriela, 20:34h
Wir Deutschen sind ein total verwöhntes Volk. Kein anderes Land dieser Welt wurde nach unvorstellbaren Greueltaten und verlorenem Krieg so verpäppelt und schnell wieder aufgebaut. Der panischen Angst der Aliierten, auch Westdeutsche würden kommunistisch wählen wollen, sei Dank.(Siehe auch Buch von Gabor Steingart: Deutschland - Der Abstieg eines Superstars).
Wir werden krank und erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Wir werden arbeitslos und erhalten, wenn wir rechtzeitig brav unseren Antrag ausfüllen, ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Versicherungsleistungen. Bei Bezug von Hartz IV gibt es sogar Wohngeld, damit wir nicht als Obdachlose auf der Strasse landen.
Ganz anders in Spanien. Hier wird auch bei schwerer Grippe gearbeitet. Warum? Weil im Falle einer Krankheit in den ersten drei Fehltagen gar kein Lohn/Gehalt gezahlt wird. Danach, wenn man Glück hat oder genug Spanisch kann, um Hilfe bei einer der Gewerkschaften zu suchen, 70% des Nettolohns. Da das Nettogehalt aber offiziell selten mit dem tatsächlichen Gehalt übereinstimmt, kann man mit Lohnersatzleistungen rechnen, die zwischen 300,- und 600 Euro liegen, womit meist noch nicht einmal die Miete gedeckt ist. Wohngeld gibt es nicht.
Wer in Spanien arbeitslos wird, erhält die ersten zehn Tage der Arbeitslosigkeit gar kein Geld. Danach auch hier für 180 Tage 70% des meist absichtlich klein gehaltenen Nettogehalts, abzüglich Beitrag zur seguridad social. Auch wenn angeblich die Residencia für Europäische Staatsbürger nicht mehr nötig ist, empfehle ich, sie trotzdem zu beantragen. Denn weder die Seguridad Social noch das INEM (Sozialversicherung und Arbeitsamt) nehmen Anträge entgegen, ohne die tarjeta de residencia.
ARZTBESUCH
Auch hier sind wir Deutschen mal wieder total verwöhnt. Selbst wenn wir zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal zahlen müssen, wir haben die freie Arztwahl. Kommt uns einer komisch, können wir das Branchenbuch aufschlagen oder uns auf den guten Rat von Freunden verlassend einen anderen Arzt suchen. Wer in Spanien abhängig beschäftigt ist, erhält eine Bescheinigung von der Seguridad Social, mit der man zum nächsten Centro de Salud gehen muss. Hier erhält man zuerst eine provisorische Pappkarte, bis einem die SIP-Plastikkarte zugeschickt wird. Wichtig: Auch in Spanien sollte man sich beim Rathaus anmelden. Ohne die Bescheinigung des empadronamiento (Meldebescheinigung) wird die Krankenversicherungskarte nicht freigeschaltet.
Dem Versicherten wird ein spezielles Gesundheitszentrum und ein Arzt zugewiesen. Erhält man eine Krankschreibung = baja, so muss man sich jede Woche einen neuen Termin holen, um die Krankmeldung verlängern zu lassen oder die alta = Gesundmeldung zu erhalten.
Zahnmedizinisch ist in Spanien nur das Zähneziehen versichert. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass es in kleineren Städten gar keinen staatlich beschäftigten Zahnarzt gibt. Wer fährt schon 30 bis 60 Kilometer zum Zähneziehen? Schuld haben oft die vielen ausländischen Pensionäre, die sich nicht anmelden. In Spanien werden Ärzte und Polizisten nach Anzahl der Einwohner verteilt, was Sinn macht, wenn sich alle anmelden. Private Zahnärzte berechnen zwischen 100,- und 170,- Euro für die Extraktion. Bedingt empfehlenswert sind private Zusatzversicherungen, die alters- und geschlechtsabhängig ab ca. 60,- Euro pro Monat zu haben sind. Bedingt empfehlenswert, da auch hier nur Ärzte/Zahnärzte aufgesucht werden können, mit denen die Versicherung einen Vertrag hat. Bis 2006 hatte meine Private in Torrevieja nicht einen Zahnarzt unter Vertrag, so dass ich für vier Kunststoff-Füllungen 200,- Euro zahlte. Die Behandlung wurde aber wesentlich sorgfältiger ausgeführt als in Deutschland. Kunststoff-Füllungen müssen Schicht für Schicht ausgehärtet werden, das dauert schon 45 Minuten. In Deutschland kommt da einmal kurz Blaulicht drauf und nach zehn Minuten heisst es: "Der Nächste bitte."
Allgemein empfiehlt es sich, mit einem Bargeldpolster nach Spanien zu kommen, denn als Ausländer erhält man für längere Zeit keinen Überziehungskredit. Und ohne Erspartes kann man nur schwer Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit überstehen.
Mehr zum Thema "Auswandern nach Spanien" hier
Wir werden krank und erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Wir werden arbeitslos und erhalten, wenn wir rechtzeitig brav unseren Antrag ausfüllen, ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Versicherungsleistungen. Bei Bezug von Hartz IV gibt es sogar Wohngeld, damit wir nicht als Obdachlose auf der Strasse landen.
Ganz anders in Spanien. Hier wird auch bei schwerer Grippe gearbeitet. Warum? Weil im Falle einer Krankheit in den ersten drei Fehltagen gar kein Lohn/Gehalt gezahlt wird. Danach, wenn man Glück hat oder genug Spanisch kann, um Hilfe bei einer der Gewerkschaften zu suchen, 70% des Nettolohns. Da das Nettogehalt aber offiziell selten mit dem tatsächlichen Gehalt übereinstimmt, kann man mit Lohnersatzleistungen rechnen, die zwischen 300,- und 600 Euro liegen, womit meist noch nicht einmal die Miete gedeckt ist. Wohngeld gibt es nicht.
Wer in Spanien arbeitslos wird, erhält die ersten zehn Tage der Arbeitslosigkeit gar kein Geld. Danach auch hier für 180 Tage 70% des meist absichtlich klein gehaltenen Nettogehalts, abzüglich Beitrag zur seguridad social. Auch wenn angeblich die Residencia für Europäische Staatsbürger nicht mehr nötig ist, empfehle ich, sie trotzdem zu beantragen. Denn weder die Seguridad Social noch das INEM (Sozialversicherung und Arbeitsamt) nehmen Anträge entgegen, ohne die tarjeta de residencia.
ARZTBESUCH
Auch hier sind wir Deutschen mal wieder total verwöhnt. Selbst wenn wir zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal zahlen müssen, wir haben die freie Arztwahl. Kommt uns einer komisch, können wir das Branchenbuch aufschlagen oder uns auf den guten Rat von Freunden verlassend einen anderen Arzt suchen. Wer in Spanien abhängig beschäftigt ist, erhält eine Bescheinigung von der Seguridad Social, mit der man zum nächsten Centro de Salud gehen muss. Hier erhält man zuerst eine provisorische Pappkarte, bis einem die SIP-Plastikkarte zugeschickt wird. Wichtig: Auch in Spanien sollte man sich beim Rathaus anmelden. Ohne die Bescheinigung des empadronamiento (Meldebescheinigung) wird die Krankenversicherungskarte nicht freigeschaltet.
Dem Versicherten wird ein spezielles Gesundheitszentrum und ein Arzt zugewiesen. Erhält man eine Krankschreibung = baja, so muss man sich jede Woche einen neuen Termin holen, um die Krankmeldung verlängern zu lassen oder die alta = Gesundmeldung zu erhalten.
Zahnmedizinisch ist in Spanien nur das Zähneziehen versichert. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass es in kleineren Städten gar keinen staatlich beschäftigten Zahnarzt gibt. Wer fährt schon 30 bis 60 Kilometer zum Zähneziehen? Schuld haben oft die vielen ausländischen Pensionäre, die sich nicht anmelden. In Spanien werden Ärzte und Polizisten nach Anzahl der Einwohner verteilt, was Sinn macht, wenn sich alle anmelden. Private Zahnärzte berechnen zwischen 100,- und 170,- Euro für die Extraktion. Bedingt empfehlenswert sind private Zusatzversicherungen, die alters- und geschlechtsabhängig ab ca. 60,- Euro pro Monat zu haben sind. Bedingt empfehlenswert, da auch hier nur Ärzte/Zahnärzte aufgesucht werden können, mit denen die Versicherung einen Vertrag hat. Bis 2006 hatte meine Private in Torrevieja nicht einen Zahnarzt unter Vertrag, so dass ich für vier Kunststoff-Füllungen 200,- Euro zahlte. Die Behandlung wurde aber wesentlich sorgfältiger ausgeführt als in Deutschland. Kunststoff-Füllungen müssen Schicht für Schicht ausgehärtet werden, das dauert schon 45 Minuten. In Deutschland kommt da einmal kurz Blaulicht drauf und nach zehn Minuten heisst es: "Der Nächste bitte."
Allgemein empfiehlt es sich, mit einem Bargeldpolster nach Spanien zu kommen, denn als Ausländer erhält man für längere Zeit keinen Überziehungskredit. Und ohne Erspartes kann man nur schwer Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit überstehen.
Mehr zum Thema "Auswandern nach Spanien" hier
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